Die an technischen Leistungen orientierten Vergütungssysteme konnten den Bedarf der hausärztlichen Praxen nicht mehr abdecken. In den Verträgen nach §73b des SGB V wird die Vergütung der Ärzte un-abhängig von der KV (Kassenärztlichen Vereinigung) durchgeführt und soll die Existenz der Hausarztpraxen sichern.
Die Politik hat die Einführung von Hausarztverträgen verpflichtend für die Kassen gemacht. Patienten haben Anspruch auf eine hausarztzentrierte Versorgung.
Wir bitten die Patienten, die Angebote der Hausarztverträge zu nutzen.
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